Wichtig beim Reifenwechsel
Wer seine Reifen selbst wechselt oder wechseln lässt, muss prüfen bzw. prüfen lassen, ob sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Ist das Profil zu stark abgenutzt oder der Reifen zu alt, drohen Punkte in Flensburg und Bußgelder. Im schlimmsten Fall besteht sogar kein Unfallschutz durch die Versicherung, d.h. ein entstandener Schaden müsste selbst beglichen werden.
Weiter ist natürlich darauf zu achten, dass die verwendeten Reifen für das jeweilige Fahrzeug zugelassen sind. Zudem muss der für das jeweilige Fahrzeug vorgeschriebene Reifendruck eingehalten werden.
Beim Reifenwechsel durch eine Fachwerkstatt kann sich der Kunde absichern, wenn er den Auftrag von Beginn an dokumentiert, z.B. mithilfe von Fotos der Reifen und des Fahrzeugs.
Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten um die Rechnung ist bei der Auftragserteilung klarzustellen, ob über den Reifenwechsel hinaus weitere Arbeiten erfolgen sollen oder solche nur nach gesonderter Einzelabsprache durchzuführen sind.
Ärger in der Waschanlage
Wenn das Auto nach dem Waschanlagenbesuch nicht vor Sauberkeit glänzt, sondern Kratzer und Macken aufweist, können Ansprüche gegen den Betreiber der Waschanlage bestehen. Es ist wichtig, die Schäden umgehend zu dokumentieren und zu melden. Wer Vorsorge treffen möchte, kann den Zustand der Lackierung vorher mit einem Zeugen festhalten.
Bei genauer Schadensdokumentation stehen die Chancen gut, Schadensersatz vom Waschanlagenbetreiber zu erhalten. So entschied beispielsweise kürzlich das Landgericht Hannover, dass ein Waschanlagenbetreiber seine Obliegenheitspflichten verletzt, wenn er den Heckscheibenwischer nicht mit einer Schutzhülle abdeckt.
Geblitzt und jetzt?
Natürlich soll zu schnelles Fahren nicht schön geredet werden, doch nicht jedes „Blitzen“ und jeder Bußgeldbescheid muss tatsächlich auch berechtigt sein. Oft werden aus Ärger im Anhörungsverfahren unbedachte Angaben gemacht, die überhaupt erst dazu führen, dass ein Bußgeldbescheid ergeht. Im Zweifelsfall ist also genau zu überlegen und rechtlicher Rat einzuholen, damit ein Bußgeldverfahren von Anfang vermieden wird.
Fahrerlaubnis weg?
Ohne Fahrerlaubnis darf kein Fahrzeug gesteuert werden, auch nicht für die kleinste Fahrt. Der Entzug der Fahrerlaubnis trifft hart. Es muss immer genau geprüft werden, ob er berechtigt ist und welche Möglichkeiten bestehen, die Fahrerlaubnis schnellstmöglich wieder zu erwerben.