Obwohl erwiesen ist, dass bereits durch wenig Alkohol im Blut das Unfallrisiko steigt, setzen sich manche Autofahrer darüber hinweg und gefährden dadurch unnötig sich selbst und die übrigen Verkehrsteilnehmer. Wer sich im alkoholisierten Zustand hinter das Steuer seines Wagens setzt, muss nicht nur mit strafrechtlichen Folgen rechnen, sondern riskiert auch seinen Versicherungsschutz.
Betrunken Auto fahren ist unverantwortlich und keine gute Idee!
Folgendes Beispiel soll aufzeigen, wie ernst eine vermeintlich lustige Trunkenheitsfahrt werden kann:
Zwei Bekannte (A und B) – beide über 21 Jahre alt und nicht in der Führerscheinprobezeit – feiern feuchtfröhlich. Als es Zeit ist, nachhause zu gehen, haben beide keine Lust, auf ein Taxi oder einen Bus zu warten. Geld dafür hat auch keiner mehr von ihnen in der Tasche. Also fahren sie mit dem Auto von A, mit dem sie auch gekommen sind, nachhause. A fährt, B ist Beifahrer. Beide haben viel Alkohol getrunken. Auf der Heimfahrt übersieht A ein am Straßenrand parkendes Fahrzeug. Es kommt zur Kollision, beide Fahrzeuge werden erheblich beschädigt, B knallt mit dem Kopf gegen die Frontscheibe und zieht sich dabei eine Platzwunde zu, wobei auch noch seine Brille zerbricht. Die Polizei kommt an den Unfallort und stellt bei A eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille und bei B von 0,9 Promille fest.
Mit welchen Konsequenzen müssen A und B nun rechnen?
Beiden drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen, Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder sogar Führerscheinentzug und Verlust des Versicherungsschutzes.
A ist mit 1,6 Promille absolut Fahruntüchtig. Absolute Fahruntüchtigkeit ist ab 1,1 Promille anzunehmen. Nach § 315 c Strafgesetzbuch droht ihm damit eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Wie hoch die Strafe konkret ausfällt hängt davon ab, wie oft A schon betrunken am Steuer „erwischt“ worden ist und wie hoch der entstandene Schaden ist. Zusätzlich muss A damit rechnen, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird und die Wiedererlangung von einem positiven Eignungstest durch eine MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung) abhängig gemacht wird.
Für A wird es aber noch teurer: Sofern er eine Kaskoversicherung hat, wird diese gleichwohl nicht für die Schäden an seinem Fahrzeug aufkommen. Fast alle Versicherungsverträge regeln, wann keine oder eine verminderte Zahlungspflicht für die Versicherung besteht und nennen als einen solchen Fall die Alkoholfahrt. Bei absoluter Fahruntüchtigkeit, d.h. einem Promillewert am 1,1 Promille ist von einer vollständigen Leistungskürzung auszugehen.
Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung von A wird zwar im Außenverhältnis an den Eigentümer des beschädigten anderen Fahrzeuges zahlen, aber gegen A in bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000,00 EUR in Regress gehen, d.h. sich das gezahlte Geld zurückholen.
A hatt also viel Ärger am Hals. Ist B als Beifahrer dagegen fein raus und bekommt auch noch Schmerzensgeld und Schadensersatz von A?
Nein, auch B kann der Entzug seines Führerscheins drohen. Der Grund hierfür ist, dass er sich zu seinem betrunkenen Freund ist Auto gesetzt, obwohl er von dessen Trunkenheit wusste und diese Fahrt nicht verhinderte. Damit bestehen Zweifel, ob B die Risiken des Straßenverkehrs hinreichend bewusst sind, d.h. er geeignet ist, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen.
B wird auch keine Ansprüche gegen A wegen der erlittenen Verletzung und der beschädigten Brille haben. Schließlich muss davon ausgegangen werden, dass B sich selbst bewusst gefährdet hat und damit die Verletzungsfolgen mit verursacht hat.
Beide werden nach dieser Fahrt wissen, dass man nach Alkoholkonsum das Fahrzeug lieber stehen lässt und sich vor dem Trinken überlegt, wie man sicher nachhause kommt.