Altersrente wird nicht automatisch gezahlt. Es muss ein Rentenantrag gestellt werden.
Ausnahmen gelten lediglich, wenn zuvor Rente wegen Erwerbsminderung bezahlt wurde oder bei Bezug von Witwen- bzw. Witwerrente. Aber auch in diesen Fällen sollte lieber auf Nummer sicher gegangen werden.
Um sicherzustellen, dass die Rente pünktlich gezahlt wird, ist es zu empfehlen, den Rentenantrag drei bis vier Monate vor dem Rentenbeginn zu stellen. In Fällen, in denen Unklarheiten bestehen, z.B. ob die Wartezeit erfüllt ist, kann sich eine noch frühere Antragstellung oder zunächst ein Antrag auf Kontenklärung empfehlen.
Auf jeden Fall ist der Rentenantrag spätestens innerhalb von drei Monaten nach Entstehen des Rentenanspruchs zu stellen, anderenfalls wird Geld verschenkt.
Je vollständiger der Rentenantrag ist, desto schneller kann die Bearbeitung durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgen.