Falscher Rentenbescheid? Probleme mit der Rente?

Wie kann mir ein Rentenberater helfen und was macht der überhaupt?

Ein Rentenberater hilft Ihnen, Ihre gesetzlichen Rentenansprüche durchzusetzen und zu verstehen. Viele Menschen wissen gar nicht, was Ihnen zusteht. Oft gibt es mehr Ansprüche als Sie denken.

Rentenberater sind unabhängig und ausschließlich ihren Mandanten verpflichtet. Bereits 1980 hat der Deutsche Bundestag festgestellt, dass sich Rentenberater bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts als unentbehrlich erwiesen haben, insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten.

Ein zentraler Punkt der Tätigkeit des Rentenberaters ist die Prüfung, ob die Deutsche Rentenversicherung ihrer Rentenberechnung die richtigen Tatsachen zugrunde gelegt hat. Nicht selten werden zum Beispiel aufgrund von fehlerhaften Rentenbescheiden der Deutschen Rentenversicherung zu niedrige Altersrenten ausgezahlt. Es ist also wichtig, den Rentenbescheid schnellstmöglich zur prüfen und bei Fehlern fristgemäß Widerspruch einzulegen.

Muss ich warten, bis mir ein Rentenbescheid vorliegt oder kann ich schon früher tätig werden?

Sie können sich vorbereiten. Bereits vor Rentenbeginn versendet die Deutsche Rentenversicherung Renteninformationen, Rentenauskünfte und Auskünfte über den Versicherungsverlauf an ihre Versicherten. Es ist dringend zu empfehlen, den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Insbesondere Lücken sind im Kontenklärungsverfahren frühzeitig zu schließen. So kann ich schon frühzeitig dafür sorgen, dass meiner späteren Rente die richtigen Tatsachen zu Grunde gelegt werden.

Wer keine Unterlagen von der Deutschen Rentenversicherung erhält, kann deren Übersendung beantragen.

Ein Punkt, der leider oft übersehen wird: Rente wird nur auf Antrag hin gezahlt. Es ist also unbedingt notwendig, den Rentenantrag rechtzeitig zu stellen.

Hilft ein Rentenberater auch, wenn ich noch nicht im Rentenalter bin, aber nicht mehr arbeiten kann?

Ja, hier erfolgt eine Beratung, inwieweit Ansprüche auf die Zahlung einer Rente wegen verminderter oder voller Erwerbsfähigkeit bestehen (Erwerbsminderungsrente). Zudem ist im Auge zu behalten, dass die Anerkennung eines rentenrelevanten Grades der Behinderung in Betracht kommt.

Insbesondere bei Langzeiterkrankungen führt das Zusammenspiel zwischen Leistungen der Krankenversicherungen, Leistungen des Arbeitgebers und der Agentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung sowie des Versorgungsamtes zu einer für die Betroffenen oft nicht nachvollziehbaren Komplexität. Hier hilft der Rentenberater.

Ein wichtiges Ziel meiner Tätigkeit ist es, meine Mandanten davor zu bewahren, aus Unsicherheit rechtliche Fehler zu machen und Ansprüche zu verlieren.

Streit ums Grillen

Der Sommer lockt mit schönem Wetter und steigenden Temperaturen zum Grillen nach draußen. Doch Rauch, Geruch und eventueller Lärm gefallen nicht jedem Nachbarn und Vermieter.

Immer wieder müssen Gerichte darüber entscheiden, ob und in welchem Ausmaß das Grillen im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon erlaubt ist. Die Urteile befassen sich immer mit konkreten Einzelfällen und können daher nur als Leitlinie herangezogen werden. In der Gesamtschau ist das Grillen weder uneingeschränkt erlaubt noch grundsätzlich verboten. Neben der Selbstverständlichkeit, dass vom Grillen niemals Brandgefahr ausgehen darf, entscheidet letztendlich, wo und wie gegrillt wird.

Grillen im eigenen Garten

Der Spruch „Daheim bin ich König“ zählt im eigenen Garten nur solange die Nachbarn nur unwesentlich und damit nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. die Immissionsschutzgesetze der Länder oder Grenzwerte vorgebende Verwaltungsvorschriften. Darüber hinaus geben die Umstände des Einzelfalls den Ausschlag für die richterliche Entscheidung.

Wird der Grill so platziert, dass in angrenzende Wohn- und Schlafräumen der Nachbarn kein Rauch oder Qualm eindringen kann, dürften sich keine Schwierigkeiten ergeben. Gleichwohl fordern einige Gerichte, die Grillaktivität zu beschränken, insbesondere die Häufigkeit auf ein gewisses Maß zu begrenzen. Entscheidend ist natürlich auch, mit wie vielen Personen gegrillt wird und welche Lärmbelästigung von diesen ausgeht. Damit kann auch eine große Feier mit Elektrogrill für die Nachbarn unzumutbar sein. Auch die Dauer spielt eine Rolle: Bis 22 Uhr gibt es normalerweise keine Probleme, danach gilt die Nachtruhe.

Bei eng aneinander grenzenden Grundstücken, z.B. bei Reihenhausanlagen, sollten die Bewohner eine erhöhte Rücksichtnahmepflicht beachten. Eine Absprache mit den Nachbarn und Ankündigung des Grillens, die u.a. auch von den Gerichten gefordert wird, macht in jedem Fall Sinn. Anderenfalls besteht die Gefahr eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassen oder sogar ein Bußgeld.

Grillen auf dem Balkon

Beim Grillen auf dem Balkon gelten zunächst dieselben Grundsätze wie im Garten. Bei nahem Aneinandergrenzen mehrerer Wohnungen ist natürlich eine größere Rücksichtnahme gefordert.

Zusätzlich ist die Hausordnung zu beachten. Diese kann regeln, in welchem Umfang Grillen auf dem Balkon erlaubt ist oder sogar ein generelles Verbot aussprechen. Ein solches Verbot ist verbindlich und kann je nach Formulierung auch das Grillen mit einem Elektrogrill umfassen.

Bei Anlagen mit Eigentumswohnungen kann das Grillen auf dem Balkon durch einen mehrheitlichen Beschluss der Eigentümerversammlung geregelt oder untersagt werden.

Auch ein Mietvertrag kann das ob und wie des Grillens festlegen. Dem Mieter ist in jedem Fall geraten, sich hier an Verbote zu halten, da er im schlimmsten Fall die Kündigung des Mietverhältnisses riskiert.

 

 

Reisemängel

Wie man sich vor Ärger im Urlaub schützen kann und welche Ansprüche möglich sind, wenn der Urlaub schief geht.

Die Buchungsbestätigung einer Reise stellt leider noch längst keine Erholungsgarantie dar. Wer sich für eine Reisebuchung über eines der zahlreichen Internetportale entscheidet, sollte genau prüfen, mit wem er einen Vertrag abschließt und welche Bedingungen gelten. Internetportale wie beispielsweise Ab-in-den-Urlaub.de oder Fluege.de vermitteln meist nur die Reiseleistungen. Sie sind aber nicht die eigentlichen Vertragspartner für die Reise. Für die Durchsetzung etwaiger Ansprüche sollten die Urlauber deshalb genau darauf achten, gegen wen diese im Ernstfall zu richten sind.

Der Ärger kann schon damit beginnen, dass der ersehnte Urlaub nicht angetreten werden kann. Krankheit oder ein unvorhersehbares Ereignis können Gründe sein. Vor dem Reisebeginn ist der Urlauber grundsätzlich berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Dann muss zwar der Reisepreis nicht bezahlt werden, aber der Veranstalter kann eine angemessene Entschädigung verlangen.

Der Urlauber ist deshalb gut beraten, sich schon im Vorfeld zum Beispiel bei seinem Reiseveranstalter zu informieren, wie hoch die entsprechende Entschädigung für die konkret gebuchte Reise ausfallen kann. Bei der Bemessung des Werts spielt natürlich auch der Grund für den Nichtantritt der Fahrt oder des Flugs eine Rolle. Wenn die Reise schon vorab bezahlt wurde, können Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden. Die Rückerstattung kann ohne anwaltliche Hilfe aber mitunter schwierig sein.

Eine Reiserücktrittsversicherung erleichtert es erheblich, die Auslagen zurück zu bekommen. Der Reisende muss aber zwingend Meldungen und Nachweise erbringen. Dazu gehören unter anderem ärztliche Atteste oder amtliche Bestätigungen. Dabei müssen die Urlaubswilligen unbedingt etwaige Fristen einhalten, die für den Eingang der Nachweise bei den Versicherungen gelten.

Doch auch am Urlaubsort sind Reisende nicht vor bösen Überraschungen sicher: Oft hält die Reise nicht das, was sie versprochen hat. Dann besteht die Möglichkeit, wenigstens finanzielle Entschädigung einzufordern. Wichtig ist, dass der Reisende die festgestellten Mängel sorgfältig dokumentiert, um sie in einem eventuellen Rechtsstreit beweisen zu können. Am besten sollten die Urlauber die Mängel fotografieren und sich die Klagepunkte von Mitreisenden bezeugen lassen.

Selbst Unfälle am Traumstrand und während der Reise sind nicht ausgeschlossen. Dann können den verletzten Urlaubern Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bis hin zu einer lebenslangen Rente zustehen. Auch in diesem Fall müssen sich die Urlauber unbedingt um eine genaue Dokumentation bemühen, um nicht aus Mangel an Beweisen mit den Ansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter zu scheitern. Im schlimmsten Fall kommt es zum Tod eines Reisenden. Auch wenn der Schock über den Verlust zunächst alles überlagert, sollten die Angehörigen anwaltliche Hilfe suchen. Die Hinterbliebenen haben unter Umständen Ansprüche auf Unterhaltsleistungen.

Schon im Vorfeld können sich Urlauber also schützen. Dann können sie die Vorfreude auf den Urlaub genießen.