Was ist ein Strafbefehl?

Wer eine Straftat begeht, muss mit einer Bestrafung rechnen. Dabei kommen nicht nur Geld- und Freiheitsstrafen in Betracht, sondern auch Nebenfolgen, wie etwa die Verhängung eines Fahrverbots. Im Rahmen der Strafverfolgung kann ein gerichtliches Verfahren mit Verhandlungstermin oder Verhandlungstermin und Beweisaufnahme durchgeführt werden, an dessen Ende das Urteil gesprochen wird. Möglich und nicht unüblich ist aber auch, dass dem Täter ein Strafbefehl zugestellt wird. Dieser Strafbefehl hat dieselbe Wirkung wie ein Urteil, ist also ernst zu nehmen.

Doch was ist ein Strafbefehl überhaupt und kann man sich gegen ihn zur Wehr setzen?

Warum wird ein Strafbefehl erlassen und in welchen Fällen kommt er in Betracht?

Das Strafbefehlsverfahren dient der Entlastung von Staatsanwaltschaft und Gericht. Wenn die Strafverfolgungsbehörden in Fällen sogenannter leichter Kriminalität aufgrund der durchgeführten Ermittlungen von der Schuld des Angeschuldigten überzeugt sind, kann das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlassen. Fälle sogenannter leichter Kriminalität umfassen Vergehen, das heißt Straftaten, die mit einer geringen Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bestraft werden. Der Erlass eines Strafbefehls ist beispielsweise bei Delikten wie Beleidigung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder fahrlässiger Körperverletzung möglich.

Mit einem Strafbefehl kann also auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden?  

Ja, allerdings nur, wenn der Angeschuldigte einen Verteidiger hat und nur bis zu einem Jahr.

Wann ist man nach einem Strafbefehl vorbestraft?

Ob man nach einem Strafbefehl vorbestraft ist, hängt von der Höhe der Strafe ab. Erst wenn eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verhängt wird, gilt man als vorbestraft.

Können mittels eines Strafbefehls auch Strafen wie ein Fahrverbot oder Sozialstunden verhängt werden?

Durch einen Strafbefehl dürfen insbesondere folgende Rechtsfolgen der Tat festgesetzt werden, auch neben der Geld- oder Freiheitsstrafe: Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Sperre nicht mehr als zwei Jahre beträgt.

Wonach richtet sich die Höhe einer Geldstrafe und wie berechnen sich die Tagessätze?

Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat und etwaigen Vorverurteilungen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten.

Muss man einen Strafbefehl akzeptieren oder kann man Widerspruch einlegen und mit welcher Frist? Auf welche Weise wird dann entschieden?

Ein Strafbefehl muss nicht akzeptiert werden. Es besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Dies muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung erfolgen. Sofern der Einspruch ordnungsgemäß eingelegt wird, findet eine mündliche Hauptverhandlung statt.

Was passiert wenn der Strafbefehl nicht bezahlt wird?

Wenn im Strafbefehl eine Geldstrafe festgesetzt wird und diese nicht bezahlt wird, wird der Verurteilte in der Regel zunächst zur Zahlung angemahnt. Im nächsten Schritt kann die Vollstreckung per Gerichtsvollzieher eingeleitet werden. Wenn auch diese nicht zum Zahlungserfolg führt, wird der Verurteilte zum Antritt der Ersatzhaft geladen.

 

Skiunfall

Endlich auf der weißen Piste angelangt, befindet sich der Urlauber selbstverständlich nicht im rechtsfreien Raum. Bei Stürzen aufgrund der Pistenbeschaffenheit oder Hindernissen sind Ansprüche gegen den Betreiber zu prüfen. Ist der Sturz durch ein Pistenfahrzeug oder eine Schneekanone verursacht worden? Wenn ja, dann liegt ein vom Pistenbetreiber steuerbares Geschehen vor und er kann zur Verantwortung gezogen werden. Anders verhält es sich, wenn Naturgegebenheiten – z.B. Bodensenken oder Herumliegen kleiner Steine – die Ursache des Sturzes waren.

Bei Zusammenstößen mit anderen Wintersportlern auf der Piste gelten ähnliche Verhaltensregeln wie bei einem Verkehrsunfall. Insgesamt gilt auf jeden Fall, dass die Beteiligten nicht einfach weiterfahren dürfen. Zur Absicherung etwaiger Ansprüche ist es ratsam, gegenüber Beteiligten oder Zeugen lediglich Angaben über die eigene Person zu machen und zum Unfallhergang zunächst zu schweigen. Voreilige Entschuldigungen des aus rechtlicher Sicht gesehenen Unfallopfers können dazu führen, dass die Ansprüche nicht durchgesetzt werden können. Eine Entschuldigung könnte rechtlich als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zu Beweiszwecken ist es ratsam, soweit möglich, Bilder vom Unfallort anzufertigen.

Schöner sind natürlich Bilder von einer unbeschwerten Reise, also lieber vorsichtig fahren und Rücksicht nehmen.

Tierhaltung in der Mietwohnung – Einzug mit Katz und Maus?

Hamster sind kein Problem. Aber wie sieht es aus, wenn Mieter mit einem großen Hund oder einer Giftschlange einziehen wollen? Deutsche Gerichte bemessen die Zumutbarkeit nach Größe, Gefährlichkeit, Lärm und Geruchsbelästigung.

Nicht jedes Tier darf in jedem Mietobjekt gehalten werden. Entscheidend ist, ob und welche Regelungen der Mietvertrag enthält und um welche Art von Tier es sich handelt. Wenn im Mietvertrag jegliche Tierhaltung untersagt ist, muss das Verbot aber nicht unbedingt wirksam sein.

Zentraler Aspekt ist die Unterscheidung zwischen kleinen und großen Tieren. Deutsche Gerichte haben sich bereits oftmals mit dieser Thematik befasst und folgende Kriterien entwickelt: Klein sind demnach Tiere, die keinen Lärm machen und die Wohnung nicht verlassen: etwa Meerschweinchen, Hamster, Ziervögel und Zierfische.

Wann es sich um große Tiere handelt, wurde von den Gerichten nicht pauschal festgelegt, sondern hängt neben der tatsächlichen Größe auch von der Gefährlichkeit, dem von ihnen versachten Lärm und der eventuellen Geruchsbelästigung ab. Ein Pferd beispielsweise ist unstrittig ein großes Tier. Doch auch Gift- und Würgeschlangen sowie Kampfhunde werden, obwohl sie durchaus klein sein können, von den Gerichten als große Tiere eingestuft. Auf die Nachbarschaft wirken sie schließlich oft gefährlich.

Meist beschäftigen sich Richter mit der Frage, ob es sich bei Hunden- und Katzen mietrechtlich um große oder kleine Tiere handelt. Dazu existiert keine einheitliche Rechtsprechung. Die Gerichte stellen auf die Umstände des konkreten Einzelfalles ab.

Bei Hunden kommt es u.a. entscheidend darauf an, ob es sich um etwa um einen Rehpinscher oder eine Dogge handelt. Weiter ist von Bedeutung, wie das Tier untergebracht ist. Bei einer Haltung in einer kleinen Mietwohnung in der Großstadt wird ein Tier schneller rechtlich zum großen Tier als in einem Miethaus auf dem Land. Dabei spielt auch eine Rolle, dass ein kleines Mietobjekt durch die Tierhaltung in der Regel stärker abgenutzt wird, als eines mit viel Platz.

Neben den Gegebenheiten des Mietobjekts beeinflussen die persönlichen Verhältnisse des Tierhalters die Entscheidung, d.h. wer in seiner Nachbarschaft wohnt und wie viele Tiere er hält oder halten will.

Die Haltung von kleinen Tieren muss der Vermieter grundsätzlich akzeptieren, d.h. entgegenstehende Regelungen in vorformulierten Mietverträgen sind unwirksam und der Mieter muss nicht gesondert das Einverständnis des Vermieters einholen. Anders sieht es bei einem individuell ausgehandelten Mietvertrag aus. Der Mieter kann den Vermieter nicht zwingen, ihm die gewünschte Tierhaltung zu gestatten. Schließlich könnte der Mieter ja auch eine andere Wohnung wählen.

Bei großen Tieren hingegen muss der Mieter grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters einholen bzw. sich an ein Verbot im Mietvertrag halten. Auch hier ist jedoch noch nicht alles verloren: Je nach Einzelfall kann ein Anspruch auf Zustimmung des Vermieters bestehen, so z.B. wenn die Haltung des betroffenen Tieres aus therapeutischen Gründen wichtig ist.