Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen und oftmals sinkt die Arbeitsmoral. Viele Arbeitnehmer denken daran, wie sie früher mit einem Lachen im Gesicht und dem Schrei „Hitzefrei“ aus der Schule gestürmt sind. Bei manchem kommt die Frage oft, ob er nicht auch jetzt einfach nachhause gehen dürfte.
Im deutschen Arbeitsrecht existiert keine Vorschrift, die Arbeitnehmern einen Anspruch auf Hitzefrei gewährt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Arbeitnehmer keine Chance auf hitzefrei haben.
Arbeitgeber sind gesetzlich (§ 618 Bürgerliches Gesetzbuch) dazu verpflichtet, Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die sie zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen haben, so einzurichten und zu unterhalten, dass Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, als die „Natur der Dienstleistung“ es gestattet. Das bedeutet, sofern sie diese Pflichten nicht erfüllen, sind sie ihren Arbeitnehmer gegebenenfalls zum Schadensersatz verpflichtet.
Sofern nicht aus betriebstechnischer Sicht (z.B. Schmelzofen) hohe Raumtemperaturen erforderlich sind, müssen Arbeitsräume demnach unter Berücksichtigung des Arbeitsverfahrens und der physischen Belastung eine der Gesundheit zuträgliche Temperatur haben. Grundsätzlich setzt die Richtlinie Arbeitsstättenregel die Grenze für die Raumtemperatur bei 26 Grad Celsius. Bei Überschreiten dieser Temperatur sollen Arbeitnehmer Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören etwa die effektive Steuerung von Sonnenschutz auch außerhalb der Arbeitszeiten, Lüften in den frühen Arbeitsstunden, Lockerung der Bekleidungsregeln und das Bereitstellen geeigneter Getränke. Ab einem Wert von 30 Grad Celsius muss er sogar entsprechend handeln.
Ab 35 Grad Celsius ist ein Arbeitsplatz nach der Richtlinie Arbeitsstättenregel grundsätzlich nicht als Arbeitsplatz geeignet. Wenn der Arbeitgeber hier keine Abhilfe schaffen kann, dann muss er seinen Arbeitnehmern hitzefrei geben. Tut er dies nicht, droht ihm ein Bußgeld. Arbeitnehmer sollten sich jedoch nicht vorschnell selbst Hitzefrei geben. Denn ob dies erlaubt ist, haben die Gerichte noch nicht einheitlich entschieden.