Falscher Rentenbescheid? Probleme mit der Rente?

Wie kann mir ein Rentenberater helfen und was macht der überhaupt?

Ein Rentenberater hilft Ihnen, Ihre gesetzlichen Rentenansprüche durchzusetzen und zu verstehen. Viele Menschen wissen gar nicht, was Ihnen zusteht. Oft gibt es mehr Ansprüche als Sie denken.

Rentenberater sind unabhängig und ausschließlich ihren Mandanten verpflichtet. Bereits 1980 hat der Deutsche Bundestag festgestellt, dass sich Rentenberater bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts als unentbehrlich erwiesen haben, insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten.

Ein zentraler Punkt der Tätigkeit des Rentenberaters ist die Prüfung, ob die Deutsche Rentenversicherung ihrer Rentenberechnung die richtigen Tatsachen zugrunde gelegt hat. Nicht selten werden zum Beispiel aufgrund von fehlerhaften Rentenbescheiden der Deutschen Rentenversicherung zu niedrige Altersrenten ausgezahlt. Es ist also wichtig, den Rentenbescheid schnellstmöglich zur prüfen und bei Fehlern fristgemäß Widerspruch einzulegen.

Muss ich warten, bis mir ein Rentenbescheid vorliegt oder kann ich schon früher tätig werden?

Sie können sich vorbereiten. Bereits vor Rentenbeginn versendet die Deutsche Rentenversicherung Renteninformationen, Rentenauskünfte und Auskünfte über den Versicherungsverlauf an ihre Versicherten. Es ist dringend zu empfehlen, den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Insbesondere Lücken sind im Kontenklärungsverfahren frühzeitig zu schließen. So kann ich schon frühzeitig dafür sorgen, dass meiner späteren Rente die richtigen Tatsachen zu Grunde gelegt werden.

Wer keine Unterlagen von der Deutschen Rentenversicherung erhält, kann deren Übersendung beantragen.

Ein Punkt, der leider oft übersehen wird: Rente wird nur auf Antrag hin gezahlt. Es ist also unbedingt notwendig, den Rentenantrag rechtzeitig zu stellen.

Hilft ein Rentenberater auch, wenn ich noch nicht im Rentenalter bin, aber nicht mehr arbeiten kann?

Ja, hier erfolgt eine Beratung, inwieweit Ansprüche auf die Zahlung einer Rente wegen verminderter oder voller Erwerbsfähigkeit bestehen (Erwerbsminderungsrente). Zudem ist im Auge zu behalten, dass die Anerkennung eines rentenrelevanten Grades der Behinderung in Betracht kommt.

Insbesondere bei Langzeiterkrankungen führt das Zusammenspiel zwischen Leistungen der Krankenversicherungen, Leistungen des Arbeitgebers und der Agentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung sowie des Versorgungsamtes zu einer für die Betroffenen oft nicht nachvollziehbaren Komplexität. Hier hilft der Rentenberater.

Ein wichtiges Ziel meiner Tätigkeit ist es, meine Mandanten davor zu bewahren, aus Unsicherheit rechtliche Fehler zu machen und Ansprüche zu verlieren.