Erwerbsminderungsrente – Kosten sparen und Fehler vermeiden

Wenn eine Teilnahme am Berufsleben nicht mehr möglich ist, kann ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente gegenüber der Deutschen Rentenversicherung gegeben sein.

Der Antrag auf Erwerbminderungsrente ist komplex. Er muss gut und umfassend vorbereitet werden. Leicht verlieren die Betroffenen den Überblick über die einzelnen Verfahrensschritte und Unterlagen.

An welche Voraussetzungen ist die Erwerbsminderungsrente geknüpft?

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente

Für den Bezug von Erwerbsminderungsrente müssen folgen Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Regelaltersgrenze für die Altersrente ist noch nicht erreicht. Das Erreichen dieser Grenze hängt von Ihrem Geburtsjahr ab.
  • Die Wartezeit ist erfüllt, d.h. der Betroffenen muss mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein. In Einzelfällen sind hier Abweichungen möglich.
  • Innerhalb der letzten 5 Jahre Mitgliedschaft in der Rentenversicherung sind mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge bezahlt worden. Teilweise können fehlende Beitragszeiten durch freiwillige Nachzahlung von Beiträgen wettgemacht werden.

Medizinische Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente

  • Die Erwerbsfähigkeit kann auch durch Rehabilitationsmaßnahmen nicht mehr hergestellt werden.
  • Der Betroffenen kann nur noch weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten und zwar in keinem Beruf mehr.

Die Rentenversicherung prüft anhand der ärztlichen Unterlagen das Leistungsvermögen. Gegebenenfalls fordert sie zur Beurteilung weitere Gutachten an.

An dieser Stelle ist gute Vorbereitung Gold wert. Keinesfalls sollten der Deutschen Rentenversicherung unsortiert Arztunterlagen übergeben und darauf vertraut werden, diese würde schon wohlwollend prüfen.

Es ist eine Liste aller Leiden zu erstellen. Hier macht es Sinn, mit Hilfe eines sachkundigen Beraters eine chronologische Aufstellung anzufertigen.

Vorbereitend sollten zudem von sämtlichen behandelnden Ärzten, Kliniken, Therapeuten und REHA-Einrichtungen aktuelle und aussagekräftige Arzt- und Entlassungsberichte angefordert werden, sofern diese noch nicht vorliegen.

Wer übernimmt die Kosten?

Bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Erwerbsminderungsrente können im schlimmsten Fall hohe Kosten entstehen.

Bevor mit der Zusammenstellung der eigentlichen Antragsunterlagen begonnen wird, ist es zu empfehlen, sich mit der Kostenfrage zu befassen. Das erspart spätere böse Überraschungen.

Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens sieht sich der Antragsteller sonst schnell unerwartet hohen Kosten für medizinische Gutachten ausgesetzt.

Wer rechtsschutzversichert ist, sollte deshalb immer prüfen, ob umfassender Rechtsschutz für die betroffenen Rechtsbereiche besteht und zwar auch schon bevor Klage erhoben wird.

Wer nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, hat die Möglichkeit, eine solche vor Beginn des Verfahrens abzuschließen. Bei bestehender oder abzuschließender Rechtsschutzversicherung muss jedoch immer geklärt werden, ob die für eine Kostenübernahme einzuhaltenden Mindestwartezeiten erfüllt sind.

Auch Mitglieder von Sozialverbänden wie beispielsweise dem VDK kann ein Anspruch auf einen Rechtsbeistand zustehen. Hier ist es ratsam, beim jeweiligen Verband nachzufragen, ob in der Mitgliedschaft Sozialrechtsschutz für die Rentenangelegenheit bis hin zu den Sozialgerichten umfasst ist.

Wie fange ich an? – Kontenklärung

Wenn die Kostenfrage geklärt ist, sollte eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt werden. Hier kann der Rentenberater helfen.

Die Deutsche Rentenversicherung führt für jeden Versicherten ein Versicherungskonto. Dieses stellt die Berechnungsgrundlage für die spätere Rente dar. Vom Arbeitgeber eingezahlte Beträge werden automatisch im Konto gespeichert, gleichwohl können hier Fehler unterlaufen. Andere rentenrechtlich bedeutenden Zeiten, wie z.B. Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege eines Angehörigen werden nur auf Mitteilung an die Deutsche Rentenversicherung hin gespeichert.

Im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens wird mit Hilfe des Rentenberaters kontrolliert, ob sämtliche relevanten Zeiten erfasst sind oder Korrekturen vorzunehmen sind. Nur so kann verhindert werden, dass Ansprüche verloren gehen.

Antragstellung

Nach der geschilderten Vorbereitung kann dann der Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt werden.

Bescheid der Rentenversicherung

Über den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung entscheidet die Deutsche Rentenversicherung per Bescheid. Diesen Bescheid muss der Empfänger genau prüfen.

Sofern Erwerbminderungsrente bewilligt wurde, ist darauf zu achten, ob die Bewilligung unbefristet oder nur befristet für eine bestimmte Zeitdauer gilt. Bei einer Befristung wird die Rente nur für einen begrenzten Zeitraum bewilligt und somit dem Antrag nicht vollumfänglich entsprochen.

Bei Ablehnung des Antrags insgesamt oder auch nur teilweise besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich oder zur Niederschrift bei der Deutschen Rentenversicherung einzulegen. Je nach Fallgestaltung ist der Widerspruch zu begründen. Auch hier macht ein Gespräch mit einem Rentenberater Sinn.

Sollte auch der Widerspruch nicht zum gewünschten Erfolg führen, kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Altersrente muss beantragt werden!

Altersrente wird nicht automatisch gezahlt. Es muss ein Rentenantrag gestellt werden.

Ausnahmen gelten lediglich, wenn zuvor Rente wegen Erwerbsminderung bezahlt wurde oder bei Bezug von Witwen- bzw. Witwerrente. Aber auch in diesen Fällen sollte lieber auf Nummer sicher gegangen werden.

Um sicherzustellen, dass die Rente pünktlich gezahlt wird, ist es zu empfehlen, den Rentenantrag drei bis vier Monate vor dem Rentenbeginn zu stellen. In Fällen, in denen Unklarheiten bestehen, z.B. ob die Wartezeit erfüllt ist, kann sich eine noch frühere Antragstellung oder zunächst ein Antrag auf Kontenklärung empfehlen.

Auf jeden Fall ist der Rentenantrag spätestens innerhalb von drei Monaten nach Entstehen des Rentenanspruchs zu stellen, anderenfalls wird Geld verschenkt.

Je vollständiger der Rentenantrag ist, desto schneller kann die Bearbeitung durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgen.

Falscher Rentenbescheid? Probleme mit der Rente?

Wie kann mir ein Rentenberater helfen und was macht der überhaupt?

Ein Rentenberater hilft Ihnen, Ihre gesetzlichen Rentenansprüche durchzusetzen und zu verstehen. Viele Menschen wissen gar nicht, was Ihnen zusteht. Oft gibt es mehr Ansprüche als Sie denken.

Rentenberater sind unabhängig und ausschließlich ihren Mandanten verpflichtet. Bereits 1980 hat der Deutsche Bundestag festgestellt, dass sich Rentenberater bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts als unentbehrlich erwiesen haben, insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten.

Ein zentraler Punkt der Tätigkeit des Rentenberaters ist die Prüfung, ob die Deutsche Rentenversicherung ihrer Rentenberechnung die richtigen Tatsachen zugrunde gelegt hat. Nicht selten werden zum Beispiel aufgrund von fehlerhaften Rentenbescheiden der Deutschen Rentenversicherung zu niedrige Altersrenten ausgezahlt. Es ist also wichtig, den Rentenbescheid schnellstmöglich zur prüfen und bei Fehlern fristgemäß Widerspruch einzulegen.

Muss ich warten, bis mir ein Rentenbescheid vorliegt oder kann ich schon früher tätig werden?

Sie können sich vorbereiten. Bereits vor Rentenbeginn versendet die Deutsche Rentenversicherung Renteninformationen, Rentenauskünfte und Auskünfte über den Versicherungsverlauf an ihre Versicherten. Es ist dringend zu empfehlen, den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Insbesondere Lücken sind im Kontenklärungsverfahren frühzeitig zu schließen. So kann ich schon frühzeitig dafür sorgen, dass meiner späteren Rente die richtigen Tatsachen zu Grunde gelegt werden.

Wer keine Unterlagen von der Deutschen Rentenversicherung erhält, kann deren Übersendung beantragen.

Ein Punkt, der leider oft übersehen wird: Rente wird nur auf Antrag hin gezahlt. Es ist also unbedingt notwendig, den Rentenantrag rechtzeitig zu stellen.

Hilft ein Rentenberater auch, wenn ich noch nicht im Rentenalter bin, aber nicht mehr arbeiten kann?

Ja, hier erfolgt eine Beratung, inwieweit Ansprüche auf die Zahlung einer Rente wegen verminderter oder voller Erwerbsfähigkeit bestehen (Erwerbsminderungsrente). Zudem ist im Auge zu behalten, dass die Anerkennung eines rentenrelevanten Grades der Behinderung in Betracht kommt.

Insbesondere bei Langzeiterkrankungen führt das Zusammenspiel zwischen Leistungen der Krankenversicherungen, Leistungen des Arbeitgebers und der Agentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung sowie des Versorgungsamtes zu einer für die Betroffenen oft nicht nachvollziehbaren Komplexität. Hier hilft der Rentenberater.

Ein wichtiges Ziel meiner Tätigkeit ist es, meine Mandanten davor zu bewahren, aus Unsicherheit rechtliche Fehler zu machen und Ansprüche zu verlieren.