Damit aus Spaß und Spiel nicht Trübsinn und Ärger werden, sind einige Punkte zu beachten:
Wirklich alles kostenlos?
Pokémon Go ist ein Spiel auf dem Smartphone, bei dem digitale Monster in der realen Welt gefangen werden müssen. Das Spiel als solches ist kostenlos in den App-Stores von Apple und Google erhältlich. Wer aber schnelle Erfolge anstrebt, hat die Möglichkeit, kostenpflichtige „Ingame-Inhalte“, d.h. virtuelle Zusatzleistungen oder Güter, herunterzuladen. Das kann dann schnell doch teuer werden. Gerade minderjährige Kinder sind immer wieder beliebte „Opfer“ für derartige Kostenfallen. Eltern müssen sich aber nicht vor Horrorrechnungen fürchten, denn Verträge Minderjähriger sind grundsätzlich erst mit der Zustimmung der Eltern bzw. gesetzlich Vertretungsberechtigten wirksam. Im Zweifel ist es also ratsam, überraschende Rechnungen vom Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Zwar verfügen die Bezahlanbieter über verschiedene Kindersicherungsfunktionen, aber ob diese in jedem Fall schützen, bleibt abzuwarten.
Darf ich überall Pokémons jagen?
Der Pokémon – Jäger darf beim Spielen nicht die Rechte anderer verletzen. Wer beispielsweise unbefugt fremdes Privatgelände betritt, begeht Hausfriedensbruch. Es drohen Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wenn auf dem Gelände dann auch noch Beschädigungen herbeigeführt werden, z.B. ein aufwändiges Blumenbeet zertrampelt wird, kommen zudem eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche in Betracht.
Denkbar ist aber auch, dass das fremde Grundstück zwar betreten werden darf, das Jagen von Pokémons dort aber per Hausordnung verboten ist. Bislang werden hier Regelungen zum Spielen von Pokémon GO wohl noch vergeblich zu suchen sein, sollte der Pokémon-Hype jedoch anhalten, wird sich dies vermutlich ändern.
In Schulen ist die Handynutzung während des Unterrichts in der Regel per Hausordnung verboten. Wer beim Spielen erwischt wird, muss also davon ausgehen, dass ihm vom Lehrer das Smartphone abgenommen und erst nach dem Unterricht wieder zurückgeben wird.
Pokémon – Jagd hinter dem Steuer – keine gute Idee!
Auch wenn es eigentlich klar ist, dass man beim Autofahren volle Konzentration benötigt und das Smartphone tabu ist, fühlen sich scheinbar doch einige Autofahrer verlockt, auch beim Fahren nach Pokémons Ausschau zu halten. Wer beim Autofahren die virtuellen Monster jagt, handelt aber nicht nur unverantwortlich, sondern riskiert zudem seinen Führerschein und seinen Versicherungsschutz. Im Falle von Unfällen können zudem strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Auch Fußgänger und Radfahrer dürfen natürlich nicht stur auf ihr Handy starren und dabei die Regeln des Straßenverkehrs vergessen. Wer durch Unachtsamkeit andere behindert, riskiert ein Bußgeld. Kommt es sogar zum Unfall stehen schnell strafrechtliche Folgen im Raum.
Darf ich bei der Arbeit Pokémon spielen?
Unbedenklich ist dem Smartphone während der Arbeitszeit nur dann, wenn der Arbeitgeber es ausdrücklich erlaubt hat. Das wird jedoch der absolute Ausnahmefall sein. Denkbar wäre dies wohl allenfalls bei Computerfirmen, die selbst virtuelle Spiele entwickeln und Vergleichserfahrungen sammeln. In allen anderen Fällen ist Vorsicht geboten, um eine Abmahnung oder sogar fristlose Kündigung zu vermeiden. Spielen ist Privatvergnügen und damit während der Arbeitszeit grundsätzlich nicht erlaubt. In der Regel wird bei einem kurzen Blick aufs Display noch keine Konsequenz drohen. Bei Lokführern, Fluglotsen oder Fernfahrern hingegen droht aufgrund der Gefährdung anderer bei Unaufmerksamkeit durch den Blick aufs Display bereits die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages.
Aber auch außerhalb der Arbeitszeit ist dringend von der Pokémon-Jagd unter Verwendung eines vom Arbeitgeber überlassenen Firmenhandys abzuraten. Ob die Datenschutzbestimmungen der Spiele-App mit den Nutzungsvorgaben des Diensthandys im Einklang stehen dürfte in der Regel mehr als fraglich sein.