Reisemängel

Wie man sich vor Ärger im Urlaub schützen kann und welche Ansprüche möglich sind, wenn der Urlaub schief geht.

Die Buchungsbestätigung einer Reise stellt leider noch längst keine Erholungsgarantie dar. Wer sich für eine Reisebuchung über eines der zahlreichen Internetportale entscheidet, sollte genau prüfen, mit wem er einen Vertrag abschließt und welche Bedingungen gelten. Internetportale wie beispielsweise Ab-in-den-Urlaub.de oder Fluege.de vermitteln meist nur die Reiseleistungen. Sie sind aber nicht die eigentlichen Vertragspartner für die Reise. Für die Durchsetzung etwaiger Ansprüche sollten die Urlauber deshalb genau darauf achten, gegen wen diese im Ernstfall zu richten sind.

Der Ärger kann schon damit beginnen, dass der ersehnte Urlaub nicht angetreten werden kann. Krankheit oder ein unvorhersehbares Ereignis können Gründe sein. Vor dem Reisebeginn ist der Urlauber grundsätzlich berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Dann muss zwar der Reisepreis nicht bezahlt werden, aber der Veranstalter kann eine angemessene Entschädigung verlangen.

Der Urlauber ist deshalb gut beraten, sich schon im Vorfeld zum Beispiel bei seinem Reiseveranstalter zu informieren, wie hoch die entsprechende Entschädigung für die konkret gebuchte Reise ausfallen kann. Bei der Bemessung des Werts spielt natürlich auch der Grund für den Nichtantritt der Fahrt oder des Flugs eine Rolle. Wenn die Reise schon vorab bezahlt wurde, können Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden. Die Rückerstattung kann ohne anwaltliche Hilfe aber mitunter schwierig sein.

Eine Reiserücktrittsversicherung erleichtert es erheblich, die Auslagen zurück zu bekommen. Der Reisende muss aber zwingend Meldungen und Nachweise erbringen. Dazu gehören unter anderem ärztliche Atteste oder amtliche Bestätigungen. Dabei müssen die Urlaubswilligen unbedingt etwaige Fristen einhalten, die für den Eingang der Nachweise bei den Versicherungen gelten.

Doch auch am Urlaubsort sind Reisende nicht vor bösen Überraschungen sicher: Oft hält die Reise nicht das, was sie versprochen hat. Dann besteht die Möglichkeit, wenigstens finanzielle Entschädigung einzufordern. Wichtig ist, dass der Reisende die festgestellten Mängel sorgfältig dokumentiert, um sie in einem eventuellen Rechtsstreit beweisen zu können. Am besten sollten die Urlauber die Mängel fotografieren und sich die Klagepunkte von Mitreisenden bezeugen lassen.

Selbst Unfälle am Traumstrand und während der Reise sind nicht ausgeschlossen. Dann können den verletzten Urlaubern Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bis hin zu einer lebenslangen Rente zustehen. Auch in diesem Fall müssen sich die Urlauber unbedingt um eine genaue Dokumentation bemühen, um nicht aus Mangel an Beweisen mit den Ansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter zu scheitern. Im schlimmsten Fall kommt es zum Tod eines Reisenden. Auch wenn der Schock über den Verlust zunächst alles überlagert, sollten die Angehörigen anwaltliche Hilfe suchen. Die Hinterbliebenen haben unter Umständen Ansprüche auf Unterhaltsleistungen.

Schon im Vorfeld können sich Urlauber also schützen. Dann können sie die Vorfreude auf den Urlaub genießen.